Ehrenamtliche Mitarbeit als Berater/in (Mindestalter 20 Jahre)
Das Kinder- und Jugendtelefon sowie das Elterntelefon kann als Beratungsangebot nur durch die vielen ehrenamtlichen Berater und Beraterinnen gewährleistet werden.
Die Beratungsarbeit an den Telefonen erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, Flexibilität, Kompetenz in der Gesprächsführung sowie fachliche Kenntnisse.
Daher ist die Voraussetzung für die Beratungstätigkeit die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung, die sich an Personen richtet, die pädagogisch vorgebildet oder interessiert sind und sich vorstellen können, Kinder- und Jugendliche oder Eltern zu beraten. Zudem
ist die Bereitschaft für eine mindestens zweijährige Mitarbeit
erwünscht.